ZSE

Der Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln.

Unternehmen und Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.

Wie funktioniert der Bildungsscheck?

Sie suchen sich ein passendes Seminar heraus (sofern vorhanden müssen Sie bei der Beratungsstelle zwei weitere Seminare anderer Anbieter angeben). Das Unternehmen oder Sie selbst beantragen den Bildungsscheck bei der zuständigen Beratungsstelle.Sie schicken uns das Original des Bildungsschecks, unterschrieben von Ihnen und der Beratungsstelle, zusammen mit Ihrer Anmeldung per Post. Die Beantragung des Bildungsschecks muss vor der Anmeldung erfolgen!! Auf der Rechnung wird der gesamte Rechnungswert ausgewiesen. Sie bezahlen jedoch nur den, um den Bildungsscheckbetrag, reduzierten Betrag.

Achtung: Für Bildungsschecks, die nach dem 31.05.2007 ausgestellt worden sind, gelten die neuen Fristen: Der Bildungsscheck muss spätestens drei Monate nach Ausstellung bei einem Weiterbildungsanbieter eingereicht und spätestens sechs Monate nach Ausstellung der Bewilligungsbehörde vorliegen.

x Fenster schließen | www.zweitspracherwerb.com